Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein spezielles Verfahren innerhalb der Insolvenzordnung (§ 270 ff. InsO), das es Unternehmen ermöglicht, während der Insolvenz ihre Geschäfte eigenständig weiterzuführen und gleichzeitig eine Sanierung durchzuführen. Dabei bleibt die Geschäftsführung weitgehend im Amt und übernimmt selbst die Verantwortung für den Sanierungsprozess, allerdings unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters.
Merkmale der Insolvenz in Eigenverwaltung
- Selbstverwaltung:
- Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter.
- Ein gerichtlich bestellter Sachwalter überwacht die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und schützt die Gläubigerinteressen.
- Keine Bestellung eines Insolvenzverwalters:
- Anders als im Regelinsolvenzverfahren wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Kontrolle übernimmt.
- Sanierungsziel:
- Ziel ist die finanzielle und strukturelle Sanierung des Unternehmens, häufig durch einen Insolvenzplan, der mit den Gläubigern abgestimmt wird.
- Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen:
- Während des Verfahrens sind Zwangsvollstreckungen und Einzelmaßnahmen der Gläubiger ausgesetzt.
- Kostensenkung und Restrukturierung:
- Das Verfahren ermöglicht es, laufende Verträge anzupassen oder zu beenden, Personalmaßnahmen durchzuführen und Verbindlichkeiten zu reduzieren.

Vorteile der Eigenverwaltung
- Erhalt der Kontrolle: Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig.
- Flexibilität: Bessere Gestaltungsmöglichkeiten für eine Sanierung.
- Gläubigerzufriedenheit: Oft bessere Quote für Gläubiger als bei einer Liquidation.
- Vertrauen: Signalisiert Geschäftspartnern und Kunden Stabilität und Sanierungswillen.
Voraussetzungen für die Eigenverwaltung
- Antragstellung:
- Der Schuldner stellt beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eigenverwaltung.
- Keine Insolvenzverschleppung:
- Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
- Eignung der Geschäftsführung:
- Die Geschäftsführung muss nachweisen, dass sie in der Lage ist, das Unternehmen während des Verfahrens zu leiten.
- Zustimmung der Gläubiger:
- Die Gläubiger dürfen der Eigenverwaltung nicht widersprechen.
Beispiele für typische Maßnahmen in der Eigenverwaltung
- Anpassung von Lieferanten- und Kundenverträgen.
- Schließung unrentabler Betriebsteile.
- Sanierung durch Eigenkapitalmaßnahmen oder Investoren.
Fazit
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein effektives Werkzeug zur Sanierung von Unternehmen, die noch über eine tragfähige Geschäftsgrundlage verfügen. Es bietet eine Alternative zur klassischen Insolvenz, indem es Eigeninitiative mit gerichtlichem Schutz kombiniert. Eine professionelle Begleitung durch Experten ist entscheidend, um die Erfolgschancen zu maximieren.
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